Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Waldbrandgefahr in Brandenburg

30. 04. 2018

Aus gegebenem Anlass möchten wir zu Beginn der Angelsaison auf dieses Thema hinweisen:

Die Angelberechtigung zur Beangelung der vom LAVB e.V. angepachteten Gewässer  beinhaltet das Recht zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel. Mit der Jahresangelmarke hat man die Nachtangelgenehmigung inklusive. Das Uferbetretungsrecht regelt den Zugang zum jeweiligen Angelgewässer. Jedoch enthält die Angelberechtigung weder eine Camping- noch eine Grillgenehmigung. Diese Aktivitäten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Recht der Fischereiausübung und stellen ein individuelles privatrechtliches Verhalten dar. Man sollte bei derartigen Verhalten bedenken, dass man sich in der Regel auf fremden Grundstücken aufhält und sich so verhalten, wie man es selbst erwarten würde, wenn sich jemand anderes an seinem eigenen Gründstück aufhalten würde. Auf jeden Fall sollte der Angelplatz hinterher eher besser aussehen, als man ihn selbst vorgefunden hat. Auf gar keinen Fall schlechter! Das würde uns Angler in Misskredit bringen und passiert leider viel zu oft! Darüber hinaus solltet ihr unbedingt folgend verlinkte Hinweise zum Thema "Verpflichtung zum vorbeugenden Waldbrandschutz" beachteten:

 

Bild zur Meldung: Waldbrandwarnstufen